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Internetpauschale
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BLOG AKTUELL:
Entgeltoptimierungen jetzt noch attraktiver
Kompensation des Arbeitslosengeldes
ENTGELTOPTIMIERUNG
Die bisherigen Modelle wurden zum 1. April 2012 neu geordnet und für Unternehmer stark verbessert. Der Sachbezug ARGUS ist nun Teil der Honorarvereinbarung, zudem kann EBS Office auch die Abwicklung der Restauirantschecks ab sofort übernehmen.
![]() © berlin-pics / pixelio.de |
Internetpauschale
Innovative Förderung einfach und kompakt. |
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Heutzutage besitzt fast jeder einen Internetanschluss. Doch selbst wenn kein Internetanschluss vorhanden ist, ist in Zeiten von "Smartphones" der Internetzugang in jedweder Form gewährleistet.
Die Internetpauschale wird mit 25 % pauschal versteuert, wenn der vom Arbeitnehmer erklärte Kostenersatz 50 € monatlich nicht übersteigt.
Zuschuss
Bezuschusst werden die Kosten für die Nutzung des Internets für z.B.:
► Grundgebühr,
► laufende Einwahlkosten,
► oder aber auch für Flatrates, die ja heutzutage schon als Standard bezeichnet werden können.
Die Interpauschale ist mit Abstand einer der einfachsten Vergütungsbausteine im Einkommenssteuergesetz, da Sie:
► fast für jeden in Frage kommt,
► mit einem Betrag von 50 € eine attraktive Zusatzvergütung darstellt,
► für den Arbeitgeber sehr "verwaltungsfreundlich" ist.
Quellen:
LStR 40.2
