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BLOG AKTUELL:
Entgeltoptimierungen jetzt noch attraktiver
Kompensation des Arbeitslosengeldes
ENTGELTOPTIMIERUNG
Die bisherigen Modelle wurden zum 1. April 2012 neu geordnet und für Unternehmer stark verbessert. Der Sachbezug ARGUS ist nun Teil der Honorarvereinbarung, zudem kann EBS Office auch die Abwicklung der Restauirantschecks ab sofort übernehmen.
![]() © Gerd Altmann / pixelio.de |
Nettolohnoptimierung Allgemeines
Möglichkeit einer aufkommensneutralen Kaufkraftsteigerung für Arbeitnehmer.
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Durch eine intelligente Anwendung des Einkommenssteuergesetzes (EStG) ist es möglich, eine Reduktion der Personalkosten bei gleichzeitiger Nettolohnerhöhung der Arbeitnehmer durchzuführen.
Professionalität und Individualität
Die Einführung einer neuen Entgeltstruktur erfordert nicht nur höchste Professionalität, sondern auch extreme Sensibilität. Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit Menschen sind bei der Umsetzung genauso wichtig, wie eine schnelle und effiziente Abwicklung,die sich den Wünschen und Bedürfnissen jeweils individuell anpasst.
Realisierung
Doch ist für jedes Unternehmen die Einführung einer neuen Entgeltstruktur möglich? Gesetzliche Bestimmungen, wie z.B. das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestarbeitsbedingungengesetz (MindArbBedG), Tarifverträge, Haustarifverträge oder auch bestehende Betriebsvereinbarungen können die Umsetzung von EMS beeinträchtigen, aber nicht unmöglich machen.
Modulation
Wenn Sie den Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MindArbBedG) unterliegen, oder Ihr Unternehmen tarifvertraglich gebunden ist, wird die Einholung eines Rechtsgutachtens empfohlen, welches Ihnen arbeitsrechtliche Sicherheit gibt, den gesetzlichen bzw. vertraglich getroffenen Anforderungen gerecht zu werden.
Praktikabilität
Folgende Unternehmensbereiche sind vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst und sehen einen von den Tarifvertragsparteien vereinbarten Mindestlohn vor:
► Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe,
► Gebäudereiniger,
► Briefdienstleistungen,
► Pflegebranche (Altenpflege und ambulante Krankenpflege),
► Sicherheitsdienstleistungen,
► Abfallwirtschaft (mit Straßenreinigung und Winterdienst),
► Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem II/III SGB,
► Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft,
► Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken.
Wenn Sie zu einer dieser Branche gehören,nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.
Funktionsweise & Beratungsablauf
Erfahren Sie mehr über unsere Nettolohnoptimierung und den von uns entwickelten Beratungsablauf.
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