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Entgeltoptimierungen jetzt noch attraktiver
Kompensation des Arbeitslosengeldes
ENTGELTOPTIMIERUNG
Die bisherigen Modelle wurden zum 1. April 2012 neu geordnet und für Unternehmer stark verbessert. Der Sachbezug ARGUS ist nun Teil der Honorarvereinbarung, zudem kann EBS Office auch die Abwicklung der Restauirantschecks ab sofort übernehmen.
![]() © Chris Beck / pixelio.de |
Kinderbetreuung
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Betreuung
Kinderbetreuung in Deutschland ist eine kostspielige Angelegenheit. Steuerfrei sind Leistungen des Arbeitgebers zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder (inklusive Unterkunft und Verpflegung) in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (z.B.: Schulkindergarten, Krippen, Tagesmutter, Kindertagesstätten), auch wenn der nicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil die Kosten der Kinderbetreuung trägt.
Steuervorteil
Ein geldwerter Vorteil ist dem Arbeitnehmer auch dann nicht zuzurechnen, wenn der Arbeitgeber Leistungen an einen Kindergarten oder eine vergleichbare Einrichtung erbringt, für die dieser ein Belegungsrecht ohne Bewerbung und Wartezeit für die Kinder seiner Arbeitnehmer erlangt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinderbetreuung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Einrichtungen erfolgt.
Eine reine Kinderbetreuung im Haushalt des Arbeitnehmers, z. B. durch eine Kinderpflegerin, Haushaltshilfe oder durch Familienangehörige, genügt nicht für die Gewährung des Zuschusses.
Quellen:
LStR 3.33
