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Kinderbetreuung
© Chris Beck / pixelio.de

Kinderbetreuung


Kinderbetreuung in Deutschland ist eine kostspielige Angelegenheit. Mehrwerte als Unternehmen sichern.


Betreuung

Kinderbetreuung in Deutschland ist eine kostspielige Angelegenheit. Steuerfrei sind Leistungen des Arbeitgebers zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder (inklusive Unterkunft und Verpflegung) in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (z.B.: Schulkindergarten, Krippen, Tagesmutter, Kindertagesstätten), auch wenn der nicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil die Kosten der Kinderbetreuung trägt.

Steuervorteil

Ein geldwerter Vorteil ist dem Arbeitnehmer auch dann nicht zuzurechnen, wenn der Arbeitgeber Leistungen an einen Kindergarten oder eine vergleichbare Einrichtung erbringt, für die dieser ein Belegungsrecht ohne Bewerbung und Wartezeit für die Kinder seiner Arbeitnehmer erlangt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinderbetreuung in betrieblichen oder außerbetrieblichen Einrichtungen erfolgt. 

Eine reine Kinderbetreuung im Haushalt des Arbeitnehmers, z. B. durch eine Kinderpflegerin, Haushaltshilfe oder durch Familienangehörige, genügt nicht für die Gewährung des Zuschusses.


Quellen:

§ 3 Nummer 33 EStG

LStR 3.33

 

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