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Entgeltoptimierungen jetzt noch attraktiver

Kompensation des Arbeitslosengeldes

ENTGELTOPTIMIERUNG
Die bisherigen Modelle wurden zum 1. April 2012 neu geordnet und für Unternehmer stark verbessert. Der Sachbezug ARGUS ist nun Teil der Honorarvereinbarung, zudem kann EBS Office auch die Abwicklung der Restauirantschecks ab sofort übernehmen.


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Tarifvertragsrecht
© Gerd Altmann / Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Tarifvertragsrecht

 

In Deutschland unterliegen die Regelungen des Arbeitsvertrages
vielen gesetzlichen Grundlagen.


Nicht nur den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, ergänzend hierzu gelten für eine Vielzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitergehende Bestimmungen in Flächentarif-, oder Manteltarifverträgen.

Durch diese zahlreichen Vorgaben wird die Einführung einer neuen Entgeltstruktur dem Anschein nach unvereinbar.

Aber auch für Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die der Tarifbindung unterliegen, gibt es eine Möglichkeit, Änderungen in der Entgeltstruktur durchzuführen.

Günstigkeitsprinzip

Das Tarifvertragsgesetz sieht hierfür eine Möglichkeit der Abänderung von tarifvertraglichen Regelungen vor - das sog. "Günstigkeistsprinzip" wird in § 4 Absatz 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt:

"Abweichende Abmachungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung der Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten."

Besserstellung

Die Einführung einer neuen Entgeltstruktur bedeutet stets eine Abweichung geltender Tarifverträge. Urteile des Bundesarbeitsgerichtes, sowie einige Rechtsgutachten bestätigen die Auffassung, dass eine Besserstellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Einführung einer neuen Entgeltstruktur erfolgt, wenn gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt sind (z.B. Ausgleich der Nachteile in der Sozialversicherung).

Zur Klärung und Herstellung der Rechtssicherheit empfiehlt sich die Einholung eines entsprechenden Rechtsgutachtens.

 

Die zusätzliche Gewährung von Entgeltbestandteilen, z.B.: durch Gewährung unseres ARGUS Sachbezuges, stellt immer eine Besserstellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar.

 

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Unternehmen eine Entgeltoptimierung durchführen kann, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

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